Bereits seit vielen Jahren setzt sich der CSD Kiel e.V. für die Belange der LGBTIQ* - Community ein. Oberstes Ziel unserer Bemühungen ist die Schaffung einer offenen, geschlechtergerechten und antirassistischen Gesellschaft, in welcher jeder Mensch frei von Diskriminierung leben kann.

Um dieses hoch gesteckte Ziel zu erreichen, stellen wir folgende Forderungen:

1. Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“

Das Grundgesetz sagt in Artikel 3 aus, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Zudem darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dieser Diskriminierungsschutz ist wesentlicher Bestandteil des Grundrechtekatalogs des Grundgesetzes, aber: Der Schutz der sexuellen Identitäten kommt darin nicht vor.

Das Grundgesetz schützt LSBTIQ* also im Gegensatz zu anderen gesellschaftlichen Minderheiten nicht explizit vor Diskriminierung. Wir fordern die Einbeziehung der „sexuellen Identität“ in den Artikel 3, da nur so eine volle rechtliche Gleichstellung von LSBTIQ* erreicht werden kann.

2. Förderung der Akzeptanz durch Bildung in allen Altersstufen

Der Diskriminierung von LSBTIQ* innerhalb der Gesellschaft muss durch eine aktive Aufklärungs- und Bildungspolitik entgegengewirkt werden. Vor allem den Schulen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Informationen über LSBTIQ* sind fächerübergreifend und altersgerecht in Lehrpläne, Unterrichtsmaterialien, Schulbücher und in die (sozial-)pädagogischen Aus- und Fortbildungsrichtlinien aufzunehmen, um deren Akzeptanz zu fördern.

Diese Aufklärungsarbeit in Bezug auf LSBTIQ* ist gerade deshalb so wichtig, um der auf den Schulhöfen immer noch weit verbreiteten Homophobie Einhalt zu gebieten. Gerade hier muss antihomosexuellen Äußerungen deutlich widersprochen werden, damit die Ablehnung nicht in den Alltag übergreift und dort in Ablehnung und gewalttätigen Handlungen eskaliert.

3. Änderung und völlige Neufassung des Transsexuellengesetzes

Wir fordern die Überarbeitung des Transsexuellengesetzes (TSG) nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bestehende benachteiligende und diskriminierende Regelungen müssen beseitigt werden. Insbesondere muss die derzeit stattfindende Pathologisierung von Trans*Menschen schleunigst beendet werden. Das geänderte Gesetz muss endlich den Weg öffnen für eine freie Selbstbestimmung über den eigenen Körper.

4. Verbot der Intimverstümmelung von Inter*Menschen

Derzeit ist es leider noch gängige Praxis, dass bei Neugeborenen, deren Geschlechtsmerkmale von der „Prader-Skala“ wesentlich abweichen, ohne medizinische Notwendigkeit eine operative Geschlechtsangleichung durchgeführt wird, teilweise sogar, ohne die Eltern vorher zu informieren. Wir fordern ein Recht auf körperliche Unversehrtheit ab Geburt, sodass solche Eingriffe nur noch vorgenommen werden, wenn die medizinisch unabdingbar ist, um die Gesundheit des Kindes zu erhalten. Auch hier fordern wir ein Recht auf freie Selbstbestimmung über den eigenen Körper, sodass sich Inter*Menschen später selbst entscheiden können, ob sie sich einem binären Geschlecht zugeordnet fühlen oder nicht.

5. Durchsetzung der LSBTIQ*-Menschenrechte

Nach wie vor werden in vielen Staaten LSBTIQ* staatlich verfolgt und diskriminiert. Das Spektrum reicht von Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit wie in Russland über mehrjährige bis lebenslängliche Gefängnisstrafen z.B. in Uganda bis hin zur Todesstrafe wie im Iran. Die Menschenrechte schließen das Recht auf freie Entfaltung der sexuellen Orientierung ein. Niemand darf deswegen diskriminiert, verfolgt oder angegriffen werden. Wir fordern daher die Europäische Kommission, die Bundesregierung und die Landesregierungen eindringlich auf, bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Einhaltung der Menschenrechte zu bestehen. Homophobe und transphobe Gesetze einzelner Staaten müssen auf internationalen Widerstand stoßen. Deutschland muss im Umgang mit Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe steht – manchmal sogar unter Todesstrafe – eine klare Position beziehen. Menschenrechte sind unabdingbar!

Für Menschen, die wegen ihrer sexuellen Identität in ihren Herkunftsländern Verfolgungen ausgesetzt sind, fordern wir ein unbürokratisches Aufenthaltsrecht innerhalb Deutschlands. 

6. Durchsetzung der Rehabilitierung der nach § 175 StGB Verurteilten

Nach 1945 wurden in beiden deutschen Staaten Männer wegen einvernehmlicher homo-sexueller Handlungen verurteilt. In der Bundesrepublik Deutschland gab es zwischen 1945 und 1969 ca. 50.000 Verurteilungen wegen „widernatürlicher Unzucht“ zwischen Männern nach § 175 StGB. Die Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen nach 1945 in beiden deutschen Staaten sind bis heute nicht aufgearbeitet. Zwar ist mittlerweile die Entschädigung der nach § 175 StGB gesetzlich geregelt, eine gesellschaftliche Rehabilitierung ist indes nocht nicht erfolgt. Hier ist noch Arbeit nötig!

7. Weitere Stärkung des Networkings zwischen Politik und den Interessenverbänden zur nachhaltigen Schaffung und Erweiterung von Beratungs- und Aufklärungsstrukturen

Die Ablehnung nicht heteronormativer Lebensweisen ist trotz aller gesetzlichen Fortschritte weiterhin ein Problem in unserer Gesellschaft, dessen Bekämpfung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Initiativen hierzu auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen in Gang gesetzt, fortgeführt und auch in Zukunft finanziell angemessen ausgestattet werden. Aber nicht nur der Staat, sondern alle gesellschaftlichen Institutionen – Stiftungen, Unternehmen, Schulen, Medien, Verbände usw. – müssen sich daran beteiligen und die Akzeptanz aktiv fördern.

Insbesondere junge Trans*Menschen und Homosexuelle brauchen während der nach wie vor schwierigen Phase des Coming-outs Unterstützung durch öffentliche Einrichtungen. Diese Vereine, Institutionen und Träger benötigen eine solide finanzielle Grundlage, um ihre Aufgaben in vollem Umfang erfüllen zu können.

Hasskriminalität muss strafrechtlich verfolgt werden. Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Ausgrenzung sowie diffamierenden und stigmatisierenden Darstellungen und Äußerungen müssen ergriffen werden. Ein nationaler Aktionsplan soll mit konkreten Maßnahmen der bestehenden Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*Menschen und Inter*Menschen konsequent entgegentreten sowie für Akzeptanz, Wertschätzung und Respekt werben. 

8. Volle Anerkennung von Regenbogenfamilien – auch im Familienrecht

Trotz der Einfhrung der „Ehe für alle“ besteht noch Nachholbedarf im Familienrecht.

Für Kinder, die in einer heterosexuellen Ehe geboren werden, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die Elternschaft bzw. die Vaterschaft von Kindern eindeutig. § 1600c und § 1592, Nr. 1 BGB legen fest, dass der Ehemann immer auch der Vater eines Kindes ist, das innerhalb einer Ehe entsteht; auch wenn die Ehefrau zum Beispiel durch eine künstliche Befruchtung schwanger geworden ist. Für Kinder in lesbischen Ehen gelten diese Regelungen nicht. In lesbischen Ehen müssen nicht-leibliche Mütter also weiterhin eine Stiefkindadoption durchführen, um das Sorgerecht für ein Kind zu bekommen.

Ein anderes Problem ergibt sich bei Familien mit mehr als zwei Elternteilen, da nur zwei Elternteile das Sorgerecht bekommen können. In Deutschland ist ein Sorgerecht für mehr als zwei Elternteile rechtlich nicht möglich.

Diese Benachteiligung muss dringend beseitigt werden.

9. Ende des Diskriminierung bei der Blutspende

In Deutschland sind Männer, die Sex mit Männern haben, pauschal von Blutspenden ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie ein Jahr lang nicht sexuell aktiv waren. Das ist diskriminierend! Nicht die sexuelle Orientierung sondern das jeweilige Schutzverhalten der Spender bestimmt die Sicherheit einer Blutspende. Diese Regelung muss aufgehoben werden.

10. Gesellschaftliche Teilhabe HIV-positiver Menschen

Chronische Erkrankungen dürfen nicht zu Ausgrenzung und Armut führen, Beschränkungen am Arbeitsmarkt, im kulturellen und sozialen Leben müssen abgebaut werden. Sexuell übertragbare Infektionen dürfen Menschen nicht in eine Isolation treiben. Im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Kampagnen auf Landes- und Bundesebene muss intensive Aufklärungsarbeit zur Entstigmatisierung von HIV-positiven Menschen umgesetzt werden.

Die Präventions- und Betreuungsarbeit der AIDS-Hilfen muss verstärkt unterstützt werden. Insbesondere ist eine Finanzausstattung zu gewährleisten, welche ihre Arbeits- und Handlungsfähigkeit sicherstellt.

11. Anerkennung des Asylgrundes des Verfolgung wegen der sexuellen Identität und der sexuellen Orientierung und Schaffung „sicherer Räume“ für Geflüchtete

Viele Menschen fliehen vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität aus ihren Heimatländern. Sie suchen Schutz und Sicherheit in Deutschland. Doch oftmals erleben diese Menschen erneute Diskriminierung und Bedrohung. Wir fordern daher die sichere Unterbringung von LSBTIQ*-Geflüchteten.

Dazu sehen wir es als erforderlich an, die Mitarbeitenden in Unterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen und im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) zu sensibilisieren und entsprechend auszubilden. Ebenso müssen Schutzräume für den Fall akuter Übergriffe bereitgehalten werden.

Dazu muss der Asylgrund der Verfolgung wegen der sexuellen Identität und der sexuellen Orientierung dringend in den Katalog der Asylgründe aufgenommen werden, da es untragbar ist, eine LSBTIQ*-Person in ein „sicheres Herkunftsland“ zurückzuschicken, indem einie lange Haft oder gar die Todesstrafe droht.

12. LSBTIQ* - Strukturen auch im Alter

LGBTIQ-Senior*innen blicken zurück auf einen langen Lebensweg durch Zeiten, in denen die Erfolge der Emanzipationsbewegung für viele noch nicht einmal ein Hoffnungsstreif am Horizont waren. Viele schauen zurück auf mühsame Lebensgeschichten, in denen sie häufig genug auf sich allein gestellt waren, Wege für ihre sexuelle Orientierung zu finden. Ausgrenzung, Diskriminierung, physische oder psychische Gewalterfahrungen, spätes Coming Out, Trennung von der Familie, Verlust von Freunden und sozialer Einbindung, Erfahrungen mit HIV und AIDS, für die Szene zu „alt“ und für die Arbeitswelt schon immer zu „anders“.

 Im Alter können sich diese meist lebenslangen „Begleiterscheinungen“ oft noch einmal verstärken. Es klingt so banal wie verständlich: Auch in der traditionellen Altenhilfe fühlen sich LGBTIQ* als Kunden, Klienten oder Bewohner nicht gut aufgehoben. Ängste vor Diskriminierung und/oder vor unsensiblen Pflegekräften, die mit dem Thema Homosexualität nichts anfangen können oder nicht sensibel darauf eingehen können, sind nicht unbegründet.

Zu einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gehört daher, dass alternative Lebensmodelle in jeder Lebensphase ihren Raum finden und finden dürfen. Daher ist es wichtig, dass Beratungsstellen, Pflegekräfte und Ärzte verstehen können, wie prägend die Erfahrungen und der Umgang mit der eigenen sexuellen Orientierung für die individuelle Lebensgeschichte sind.

Wir fordern daher eine fächerübergreifende Aufklärung und Sensibilisierung von Pflegekräften und die Schaffung bzw. Erweiterung von „sicheren Häfen“ für LSBTIQ*-Senior*innen